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Compliance

Wir halten uns an die Regeln.

“Compliance” bezeichnet die Einhaltung rechtlicher Vorgaben durch ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden. An die hier beschriebenen Richtlinien halten wir uns strikt – zum Vorteil unserer Mitarbeitenden und Kunden.

Wir nehmen unsere Verantwortung für Arbeitssicherheit ernst und ermöglichen unseren Mitarbeitenden ein geschütztes Arbeitsumfeld.

Sicherheitsrichtlinie

  • Erstellen und Implementieren einer Sicherheitsrichtlinie mit Verhaltensempfehlungen, Aufzeigen von Risiken und Vermeidung von Gefahren.
  • Zugänglichmachen der Richtlinie für alle Mitarbeitenden.

Schulung

  • Regelmässige Schulung aller Mitarbeitenden hinsichtlich der unternehmensspezifischen Gefahren.
  • Ermöglichung der Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen für Mitarbeitende.

Baustellenkontrollen

  • Kontrollen werden systematisch geplant und mittels interner und/oder externer Checklisten (z.B. der BfA, Sicuro, EKAS und Suva-Vorlagen) durchgeführt.
  • Massnahmen und Zuständigkeiten werden vermerkt und kontrolliert.
  • Fehlerhafte Produkte – Defekte Maschinen, Geräte und Materialien müssen ausser Betrieb genommen, dem Hersteller gemeldet und repariert werden.

Mitarbeitende einbeziehen

  • In das Sicherheitsmanagement werden Mitarbeitende einbezogen.
  • Mitarbeitende übernehmen Arbeiten der Arbeitssicherheit, wie z.B. das Erstellen von Sicherheitsrichtlinien, die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, die Organisation der Erste-Hilfe-Ausstattung.

Unsere Unternehmung ist freiwilliges Charta-Mitglied. Die Sicherheits-Charta wurde von der Suva in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Planern und Gewerkschaften ins Leben gerufen. Sie ist ein Bündnis für mehr Arbeitssicherheit zwischen den an der Arbeit beteiligten Partnern.

Baustellenspezifische Sicherheitsmassnahmen gem. BauAV Artikel. 3 Abs. 2 ff. sind zu bestimmen und im Werkvertrag gesondert aufzulisten.

Wir stehen als Bauunternehmen für einen funktionierenden Wettbewerb. Aus diesem Grund werden die Vorgaben des Kartellgesetzes im Geschäftsalltag umgesetzt und zwingend berücksichtigt. Verstösse gegen das Kartellgesetz werden nicht toleriert und sanktioniert.

Wir stehen für nachhaltige Wirtschaft und faire Geschäfte. Daher gehen wir präventiv gegen Korruption vor.

Unsere Mitarbeitenden sind sich der Bedeutung des Datenschutzes bewusst und kennen die wichtigsten Regeln in Bezug auf dem Umgang mit Daten.

Dokumentation und Information

  • Schulung, Dokumentation und Auskunft: Die Mitarbeitenden sind zum Datenschutz geschult und informiert. Schulungen und Einwilligungen in die Datenverarbeitung werden dokumentiert.
  • Datenschutzrichtlinie/-erklärung: Eine Datenschutzrichtlinie sowie eine Datenschutzerklärung sind vorhanden.
  • Verzeichnis: Es ist ein Verzeichnis über die wesentlichen Datenverarbeitungsprozesse erstellt (z.B. Personalwesen, Lohn- und Finanzbuchhaltung, Kundenverwaltung).

Sicherheit

  • Passwörter: Computer und Datenträger müssen mit sicheren Passwörtern vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt werden. Schutz und Wiederherstellung der Daten werden durch technische und organisatorische Massnahmen sichergestellt.
  • Auftrags-Datenverarbeitung: Wenn Dritte die Daten verarbeiten, werden diese vertraglich mit Vorgaben zum Datenschutz verpflichtet und die Einhaltung wird überprüft.

Sämtliche unsere Mitarbeitende sind den Bestimmungen des Landesmantelvertrags unterstellt und werden nach dessen Bestimmungen vergütet. Die Einhaltung des LMV setzen wir mittels Verträgen und Deklarationspflichten auch bei unseren Lieferanten und Subunternehmern durch.

Unsere Unternehmung ist dem Kompetenzzentrum Consimo im erweiterten Sozialversicherungsbereich angeschlossen.

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